pergo

Wir sind

beratend.
begleitend.
gut.
Wer ist pergo

Über pergo

Wir bieten unseren Klienten eine bestmögliche und umfassende Betreuung. Unser Büro liegt zentral in Braunschweig und ist von Montag bis Freitag telefonisch, per Email und nach Absprache auch persönlich erreichbar. Wir sind offen für alle Menschen, unabhängig vom Alter, Geschlecht, kulturellem, religiösen oder sozialem Hintergrund. Bei uns wird Vielfalt großgeschrieben: Unser Team besteht aus arabisch-, deutsch-, polnisch- und türkischsprachigen Mitarbeitern. So können wir eine zielgerichtete und kultursensible Betreuung bieten.

LEITBILD

Pergo - das steht für "Auf ans Werk!"

Nach diesem Leitbild betreuen wir seit über 10 Jahren unsere Klienten. Dabei steht besonders die gemeinsame Arbeit und der Austausch mit den Klienten im Vordergrund, immer nach vorne schauend. Sei es bei der (scheinbar) einfachen Organisation des Alltags, bei unübersichtlichen Behördengängen oder aber bei außergewöhnlichem Krisenmanagement. Wir sind da, wenn Unterstützung notwendig ist und geben Hilfestellung - zur Selbsthilfe. Denn unser oberstes Ziel ist es, unseren Klienten die nötige Unterstützung mit dem größtmöglichen Freiraum und Selbstbestimmung zu ermöglichen. Für eine optimale Zusammenarbeit liegt der Betreuungszeitraum idealerweise bei 1-2 Jahren. Die oberste Voraussetzung ist dabei, dass der Klient die Hilfe akzeptiert und annimmt.

 

DER BETREUER

Die Pflichten von pergo sind grundsätzlich die gleichen wie bei anderen Betreuern. Sie ergeben sich aus § 1901 BGB i.V.m. den gerichtlich übertragenen Aufgabenkreisen. Das Wohl des Betreuten ist nach § 1901 und § 1906 BGB der Maßstab des Handelns des Betreuers. Um dem Selbstbestimmungsrecht zu genügen, ist das Wohl des Betreuten aber nach § 1901 Absatz 2 Satz 2 und Absatz 3 BGB des Betreuungsrechts nicht nach objektiven Maßstäben zu bestimmen, sondern vorrangig subjektiv durch den Willen des Betreuten (BGH Beschluss XII ZB 2/03). Im Grundsatz muss jede Entscheidung mit dem Betreuten besprochen und im Sinn des freien Willens des Betreuten getroffen werden. Das gebietet das in Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetz (GG) verankerte Grundrecht auf Selbstbestimmung. Belange Dritter sind zweitrangig.

RECHTE DES BETREUTEN

Das Grundgesetz garantiert jedem Menschen ein Leben in Würde. Selbstbestimmung, Freiheit der Person, körperliche Unversehrtheit und Gleichheit vor dem Gesetz gehören zu den wichtigsten Grundrechten. In diese Grundrechte darf per Gesetz eingegriffen werden, der Wesenskern muss aber erhalten bleiben. Daher ist das Wohl des Betreuten vorrangig durch ihn selbst zu bestimmen. In diese Grundrechte darf nur nach Maßstab der Verhältnismäßigkeit eingegriffen werden, wenn Rechte des Betreuten oder Dritter von gleichem Rang gefährdet sind.

12

Jahre Berufserfahrung

749

Bisher betreute Klienten

3723

Arbeitstage

9407

Tassen Kaffee

Unser Team

Unser Team besteht aktuell aus vier Personen und wird nach Bedarf durch freie Mitarbeiter ergänzt.

Elisabeth Krala-Arweiler

Diplom-Sozialarbeiterin
member

Elisabeth Krala-Arweiler

Diplom-Sozialarbeiterin

Carolin Thiedau

Sozialarbeiterin
member

Carolin Thiedau

Sozialarbeiterin, B.A.

Nour Andari

Betreuungsassistentin mit arabischen Sprachkenntnissen
member

Nour Andari

Nergiz Solak

Sprach-und Sozialwissenschaften (B.A.)

N.N.

Unsere Leistungen im Detail

Betreuung

Beratung

BehördengÄnge

Gesundheitssorge

Wohnangelegenheiten

Vermögenssorge

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Adresse

pergo - Gute Betreuung
Petersilienstraße 1
38100 Braunschweig

Telefon

Telefon: 0531- 2193872
Fax: 0531- 3173186
Mobil: 0179 728 05 16

E-Mail

info@pergo-betreuung.de

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Adresse-Büro Salzgitter

pergo - Gute Betreuung
Über den Bülten 27
38226 Salzgitter
Öffnungzeiten: Montag und Donnerstag, 9 - 14 Uhr